Hausaufgaben sind für das Lernen wichtig…
…weil das Gelernte wiederholt und geübt werden kann. Durch Wiederholungen festigt sich das Gelernte und es dringt in tiefere Gedächtnisbereiche ein.
…weil Schülerinnen und Schüler auch schrittweise lernen sich selbständig Wissen anzueignen.
Sternchenaufgaben
Das Spektrum der Arbeitstempi ist sehr groß, so dass gleiche Hausaufgaben für alle zur Über- bzw. Unterforderung Einzelner führt und dem Erhalt der Leistungsfreude zuwiderlaufen kann.
Sogenannte Sternchenaufgaben bieten zum Erhalt von Leistungsfreude und -bereitschaft Möglichkeit der Differenzierung sowohl bezüglich der Menge als auch der Schwierigkeit von Aufgaben und Hausaufgaben. Sternchenaufgaben sind keine Pflichtaufgaben, sondern ein Mittel, dem jeweiligen Vermögen der Kinder gerechter zu werden, also Über- und Unterforderung zu vermeiden. Sie sind freiwillige Aufgaben, dienen der zusätzlichen Übung und können zur Leistungssteigerung beitragen.
Wie können Sie Ihrem Kind helfen?
Schauen Sie regelmäßig nach, ob Ihr Kind die Hausaufgaben macht.
Ermutigen Sie Ihr Kind, die Hausaufgaben ordentlich und gut lesbar anzufertigen.
Einige Kinder verstehen gelegentlich die Aufgabenstellung nicht. Hier können Sie Ihrem Kind helfen.
Bei kleineren Korrekturen können Sie Ihr Kind unterstützen
Die Hausaufgaben müssen nicht immer „richtig“ sein. Fehler können für Lehrerinnen und Lehrer ein Hinweis sein, dass etwas nicht verstanden wurde.
Die Rolle der Lehrerinnen und Lehrer
Lehrerinnen und Lehrer kontrollieren regelmäßig die Hausaufgaben. Teilweise werden die Hausaufgaben eingesammelt, teilweise werden Hausaufgaben im Unterricht gemeinsam angeschaut, teilweise werden die Hausaufgaben gemeinsam vorgelesen, um die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Die Zeit für die Anfertigung der Hausaufgaben variiert in der dafür benötigten Zeit von Kind zu Kind sehr stark.
Was ist, wenn…
… Kinder zu lange an den Hausaufgaben sitzen,
… Kinder Hausaufgaben nicht verstanden haben,
… Kinder Hausaufgaben vergessen haben?
Versuchen Sie herauszufinden, welche Gründe dafür vorliegen könnten.
Informieren Sie die Lehrerinnen und Lehrer Ihres Kindes schriftlich über das Mitteilungsheft. Benennen Sie immer die aufgetretenen Schwierigkeiten beim Anfertigen der Hausaufgaben.
Brechen Sie im Notfall die Hausaufgaben ab und informieren Sie darüber die Lehrerinnen und Lehrer schriftlich über das Mitteilungsheft.
Sollte es zu andauernden Problemen
mit den Hausaufgaben kommen, vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit den Lehrerinnen und Lehrern ihres Kindes.
Die Rolle des Betreuungsvereins
Den Kindern wird die Möglichkeit gegeben in festgelegten Zeiten ihre Hausaufgaben zu erledigen.
Dafür sind die räumlichen Voraussetzungen vorhanden. Eine Aufsichtsperson sorgt für die nötige Ruhe. Die Kinder sollen ihre Hausaufgaben selbständig erledigen. Es wird darauf geachtet, dass die Schülerinnen der 1. und 2. Klasse nicht länger als 45 Minuten und die Schülerinnen der 3. und 4. Klasse nicht länger als 60 Minuten an ihren Hausaufgaben arbeiten.
Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Kinder in der vorgegebenen Zeit ihre Hausaufgaben erledigen können.
Konkret sieht die Hausaufgabenbetreuung folgendermaßen aus:
Folgendes kann nicht geleistet werden:
Es wird davon ausgegangen, dass die Hausaufgabenbewältigung und Kontrolle in erster Linie in den Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten gehören.
Eltern sollten ihre Kinder dazu anhalten von sich aus in die Hausaufgabenbetreuung zu gehen.
Kinder, die nicht in der Lage sind, ihre Hausaufgaben hauptsächlich allein zu bewältigen, andere Kinder häufig stören und/oder eine intensive Einzelbetreuung benötigen, müssen ihre Arbeiten zu Hause erledigen oder beenden.
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011
§ 35 Hausaufgaben
(1) Das Schwergewicht der Arbeit der Schule liegt im Unterricht. Hausaufgaben ergänzen die Unterrichtsarbeit durch Verarbeitung und Vertiefung von Einsichten und durch Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Sie können auch zur Vorbereitung neuer Unterrichtsstoffe dienen, sofern die altersmäßigen Voraussetzungen und Befähigungen der Schülerinnen und Schüler dies zulassen. Hausaufgaben sind bei der Leistungsbeurteilung angemessen zu berücksichtigen.
(2) Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sollen dem Alter und dem Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler angepasst sein. Hausaufgaben sollen so vorbereitet und gestellt werden, dass sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigt werden können. Bei der Erteilung von Hausaufgaben soll die tägliche Gesamtbelastung der Schülerinnen und Schüler und ihr Recht auf individuell nutzbare Freizeit angemessen berücksichtigt werden. Die Schulkonferenz beschließt auf dieser Grundlage Grundsätze für die Hausaufgaben im Rahmen eines schuleigenen Konzepts (§ 129 Nr. 5 Hessisches Schulgesetz). Die Klassenkonferenz oder die Lehrkräfte einer Lerngruppe stimmen sich über den Umfang der Hausaufgaben untereinander ab (§ 135 Abs. 1 Nr. 3 Hessisches Schulgesetz).
(3) Hausaufgaben sind in den Unterricht einzubeziehen und zumindest stichprobenweise regelmäßig zu überprüfen. Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben, beispielsweise in der Form von Vokabelarbeiten, ist zulässig, wenn es sich auf die Hausaufgaben der letzten Unterrichtswoche bezieht, nicht länger als 15 Minuten dauert und nicht die Regel darstellt.
(Quelle: http://www.lernförderung.de/loader/schule/lernen/lernseiten/hausaufgaben/haus1.html )